Klasse A

Klasse | Beschreibung |
A unbeschränkt | a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h und b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Mindestalter: zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 zu b) 21 Eingeschlossene Klassen: Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung (Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2) |
A80
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Mindestalter 21 Jahre Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM Ausbildung: Theorie und Praxis – Wie bei A
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Vorteil: Bei Erreichen des 24 Lebensjahres Umstieg auf offene Klasse – ohne weitere Prüfung! |
A2
| Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. Mindestalter: 18 Vorbesitz: – Eingeschlossene Klassen: Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung (Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.) |
A1/B196 | Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. Mindestalter: 16 (A1) 25 (B196) Vorbesitz: A1 – kein B196 – 5 Jahre Kl. B Eingeschlossene Klasse: AM Ausbildung bei A1 und B196: Theorie und Praxis Prüfung: A1 Theorieprüfung und Praktische Prüfung B196 keine Prüfung!
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AM
(Roller 50ccm) | Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Mindestalter: 15 Vorbesitz: – Eingeschl ossene Klassen: – Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
Mofa
| Mofa (keine Fahrerlaubnisklasse nur Prüfbescheinigung)
Mindestalter: 15 Vorbesitz: – Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung |