Klasse T/L

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Klasse T/L

 

Klasse

Beschreibung

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16

Vorbesitz:

Eingeschlossene Klassen:

Ausbildung:  Theorie

Prüfung:       Theorieprüfung

T

 

Zugmaschinen,  mit einer bbH  von max. 60 km/h,

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden