Klasse A

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Klasse A

Klasse

Beschreibung

A unbeschränkt

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h und

 b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21

Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:       Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 (Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2)

A80

 

  • Motorräder bis zu 35 kW Motorleistung zu führen (gedrosselt bis zu 70 kW).
  • Das Leistungs-Gewicht-Verhältnis muss 0,2 kW/kg entsprechen.

Mindestalter 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

A2, A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis – Wie bei A

 

Prüfung:       Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 

Vorteil: Bei Erreichen des 24 Lebensjahres Umstieg auf offene Klasse – ohne weitere Prüfung!

A2

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18

Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klassen:
A1, AM
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung 

(Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.)

A1/B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter: 16 (A1)

                      25 (B196)

Vorbesitz: A1 – kein

                 B196 – 5 Jahre Kl. B

Eingeschlossene Klasse: AM
 

Ausbildung bei A1 und B196:  Theorie und Praxis

Prüfung:     A1 Theorieprüfung und Praktische Prüfung

                   B196 keine Prüfung!

 

AM

 

(Roller 50ccm)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

 Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Mindestalter: 15

Vorbesitz:

Eingeschl ossene Klassen:
Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:      Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 

 

 

Mofa

 

 

 

Mofa (keine Fahrerlaubnisklasse nur Prüfbescheinigung)

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter: 15

Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klassen: –

 

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:       Theorieprüfung